Wissen zum Cyber Resilience Act
Was Hersteller von Maschinen und Geräten seit September 2026 melden müssen, wie die Meldung bei der ENISA läuft und welche Rolle die Software-Stückliste spielt. Geprüft in Verordnungstext, Leitlinien der Kommission, ENISA und BSI. Stand November 2026.
CRA-Meldepflicht: wer bis wann was melden mussFrühwarnung in 24 Stunden, Meldung in 72 Stunden, Abschlussbericht. Was Art. 14 verlangt, für welche Produkte und über welchen Weg.WeiterlesenMeldung über die ENISA-Meldeplattform Schritt für SchrittSeit 11.09.2026 live: Zugang mit EU Login, Rollen der Vertreter, Wahl des CSIRT und der Ablauf einer Meldung auf der Single Reporting Platform.WeiterlesenAktiv ausgenutzte Schwachstelle: wann die Meldepflicht greiftDie Definition aus Art. 3 Nr. 42, der Beginn der Frist, Zero-Days, Bug-Bounty-Funde und Lücken in Zulieferkomponenten.WeiterlesenSBOM nach dem CRA: was die Software-Stückliste leisten mussPflicht ab Dezember 2027, gebraucht schon heute: Anforderungen aus Anhang I, Formate, die BSI-Richtlinie und der Weg zu Stücklisten je Firmwarestand.Weiterlesen